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Sep

AGB

   Posted by: Miro   in

§ 1 - Zustandekommen des Vertrages

  1. Der Vertrag zwischen dem Teilnehmer kommt zustande nach dessen Anmeldung und durch schriftliche Anmeldebestätigung des „Schwert & Mieder e.V. – Abt. Thanthalos LARP“ (im Weiteren als „Veranstalter” bezeichnet)  an den Teilnehmer. Reagiert der Veranstalter nicht innerhalb von 30 Tagen auf die Anmeldung des Teilnehmers, so ist der Teilnehmer an seine Anmeldung nicht mehr gebunden. Die Teilnahmebestätigung erfolgt in Form einer E-Mail an die im Anmeldeformular bekannt gegebene E-Mailadresse des Teilnehmers.
  2. Das Zustandekommen des Vertrages nach §1 Absatz 1 berechtigt den Teilnehmer noch nicht automatisch zur Teilnahme an der Veranstaltung. Für die Berechtigung zur Teilnahme sind noch die vollständige Zahlung des Teilnehmerbeitrages (siehe §7) und die Übermittlung der Online-Anmeldung an den Veranstalter notwendig. Sind diese Bedingungen erfüllt, übersendet der Veranstalter nach Prüfung und Billigung der Anmeldung dem Teilnehmer ein personalisiertes Ticket (Anmeldebestätigung), welches ihn zur Teilnahme berechtigt. Das Recht des Veranstalters, Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen (§6 Absatz 5) bleibt hiervon unberührt.
  3. Eine Frist für die Übersendung des personalisierten Tickets ist nicht festgelegt.
  4. Weitere Regelungen zu Ticket, Teilnehmerplätzen und Teilnehmerbeitrag finden sich in §6 und §7.

§ 2 - Regelwerk

  1. Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem in der zum Veranstaltungszeitpunkt gültigen Version als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

§ 3 - Sicherheit

  1. Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelische Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus folgenden Risiken bewusst (z.B. Nacht-, Geländewanderungen, Kämpfe mit Polsterwaffen, etc.)
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbständig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die Sicherheit seiner  Ausrüstung, seiner LARP-Waffen und seines gesamten weiteren Equipments. Er verpflichtet sich diese selbständig auch während der Veranstaltung nach Mängeln zu prüfen und gegebenenfalls eigenständig aus dem Spiel zu nehmen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers im Bedarfsfall während der Veranstaltung einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiterverwendet werden. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss führen.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Liverollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern, das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten, etc.
  4. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Unternehmungen unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel.
  5. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist während des Aufenthaltes auf dem Spielgelände, für die Dauer der Veranstaltung Folge zu leisten.
  6. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise oder wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages hat.

§ 4 - Haftung

  1. Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
  2. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  3. Schadensersatz aus positiver Forderungsverletzung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen soweit der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

§ 5 - Urheberrecht an Aufzeichnungen

  1. Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film - und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
  2. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten.
  3. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren (NSC) bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spielercharakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler.
  4. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind ausschließlich für private Zwecke zulässig.
  5. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.
  6. Jedem Teilnehmer wird die Möglichkeit geboten diesem Punkt in schriftlicher Form wiedersprechen zu können.

§ 6 - Rücktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung

  1. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt, deshalb behält sich der Veranstalter vor im Vorfeld Teilnehmer ohne Angaben von Gründen, gegen Rückerstattung des Teilnahmebetrages, von der Veranstaltung auszuschließen.
  2. Teilnehmerplätze und Tickets sind aufgrund der besonderen Natur der Veranstaltung grundsätzlich nicht übertragbar.
  3. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 - egal zu welchem Zeitpunkt - wird stets eine Stornogebühr von mindestens 15 € fällig. Bei einem Rücktritt ab sechs Wochen vor der Veranstaltung beträgt die Stornogebühr 50%, ab vier Wochen vor der Veranstaltung 100% des Teilnehmerbeitrages.
  4. Bei Rücktritt des Teilnehmers zwei Wochen vor der Veranstaltung versucht der Veranstalter, den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbeitrag nicht zurückerstattet. Teilnehmer können dem Veranstalter mögliche Abnehmer für ihre Teilnehmerplätze vorschlagen. Der Veranstalter ist jedoch nicht verpflichtet, diese Vorschläge anzunehmen.
  5. Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer zu jedem Zeitpunkt und ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Ein schon gezahlter Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall in voller Höhe zurückerstattet.
  6. Der Veranstalter behält sich vor bei Diebstahl oder Konsum illegaler Rauschmittel den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen ohne das der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnahmebeitrages hat und eine Strafanzeige gegen den Teilnehmer zu stellen.

§ 7 - Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug

  1. Die Zahlung des Teilnehmerbeitrages erfolgt grundsätzlich im Voraus, wobei sich die Höhe des zu entrichtenden Teilnahmebeitrages nach der Preisstaffel richtet, die zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf das Konto des Veranstalters gilt. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so gilt die späteste Preisstaffel als Berechnungsgrundlage. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen.
  2. Ist der Teilnahmebeitrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens acht Tage betragen.
  3. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbeitrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen.
  4. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

§ 8 – GSC/NSC-Klausel

  1. Der GSC (Geführte-Spieler-Charakter) / NSC (Nicht-Spieler-Charakter) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten.

§ 9 - Rabatte

  1. Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen.
  2. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

§ 10 - Hinweis nach Bundesdatenschutzgesetz

  1. Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden.
  2. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Faxnummer, Emailadresse sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, -klasse, etc.). Nach Aufforderung durch den Teilnehmer hat der Veranstalter nach Ende der Veranstaltung, die Stammdaten zu löschen, die sich in seinem Besitz befinden.
  3. Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 11 - Weitere Bestimmungen

  1. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Ungültige Bestimmungen sind unter größtmöglicher Wahrung der ursprünglich verfolgten Absicht durch gültige zu ersetzen.
  2. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters.

Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos auf unserer Website/Facebook-Fanpage und für Werbezwecke mit Bezug zur „Turney der Südlande“ im Internet und Printmedien

Hiermit erkläre ich als Teilnehmer auf der Veranstaltung „Turney der Südlande“, dass ich damit einverstanden bin, dass Fotos gemäß

§ 1
von mir auf der Homepage vom Schwert & Mieder e.V., Abt. Thanthalos LARP unter www.turney-der-suedlande.de, deren Facebook-Fanpage „Turney der Südlande“ im Internet veröffentlicht werden dürfen.

§ 2
Die Veröffentlichung dient folgenden Zwecken: Zeigen der Fotos von der Veranstaltung und damit die Förderung der Akzeptanz des Live-Rollenspiels in Deutschland. Zudem bin ich damit einverstanden, dass Fotos von mir für Werbezwecke im Bezug zur Turney der Südlande ebenfalls veröffentlicht werden.

§ 3
Mir ist bekannt, dass ich für die Veröffentlichung kein Entgelt erhalte.

§ 4
Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Die Zustimmung gilt auch für die Zeit nach der Veranstaltung. Sie kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes widerrufen werden.

§ 5
Der Betreiber/Verantwortliche der oben genannten Website haftet nicht dafür, dass Dritte ohne Wissen des Betreibers/Verantwortlichen und damit unerlaubt den Inhalt der genannten Website für weitere Zwecke nutzen, so insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos.

§ 6
Der Betreiber/Verantwortliche sichert zu, dass ohne Zustimmung des Unterzeichnenden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten usw. werden.

§ 7
Diese Zustimmung gilt auch für den Fall, dass der Betreiber/Verantwortliche in einer anderen Rechtsform [z. B. als GmbH, AG, e.V.] tätig wird.